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Unsere Spiel- und Wettspielordnung

Diese allgemeine Spielordnung regelt, unabhängig von einzelnen Wettspielen und unbeschadet der Golfregeln, den Spielbetrieb auf der Anlage des Golfclub Varus e.V.

Mit Beantragung der Mitgliedschaft bzw. mit Lösen des Greenfees (Gäste) akzeptiert jede/r Spieler/in die Gültigkeit dieser Ordnung.

  • Zur Nutzung der Golfanlage sind aktive Mitglieder des Golfclub Varus e.V. sowie Gäste, die vor Betreten der Anlage ihr Green-/Rangefee entrichtet haben, berechtigt. Eine Spielberechtigung für den 18-Loch-Platz haben Mitglieder mit PE (Clubvorgabe 54) sowie Gäste, die Mitglied eines anerkannten Golfclubs sind und ihre Vorgabe durch Vorlage des Mitgliedsausweises oder Stammblattes nachweisen.
  • Mitglieder und Gäste müssen, außer bei Turnierteilnahme, vor Beginn der Runde eine entsprechende Startzeit gebucht haben, zum Beispiel über die App PC-Caddie.
  • Spielen Sie stets so, wie es dem „wahren Geist des Golfspiels“ entspricht:
    • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Spieler und spielen Sie nach den Regeln.
    • Spielen Sie nicht, bevor die Gruppe vor Ihnen außer Reichweite ist.
    • Spielen Sie zügig und halten Sie den Anschluss an die Gruppe vor Ihnen.
    • Ebnen Sie Unebenheiten und Fußspuren im Bunker ein.
    • Bessern Sie Divots und Pitchmarken immer aus.
  • An Samstagen, Sonn- und Feiertagen, jeweils ab 10 Uhr, darf nur noch von Abschlag 1 gestartet werden. Abweichungen von dieser Regelung sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Sekretariat, die Marshalls oder den Vorstand gestattet. Am Abschlag 10 kann eine Runde nur begonnen werden, wenn die Spielbahn 9 gänzlich frei ist. Dies gilt ebenfalls für das Weiterspielen von Partien, die das Spiel nach 9 Löchern unterbrochen haben.
  • Bitte bilden Sie 4er-Spielgruppen!
  • Solange die voraus spielende Spielgruppe Anschluss an die Vorausspielende hält, besteht für die nachfolgende Spielgruppe kein Anrecht zum Durchspielen.
  • Einer Aufforderung zum Durchspielen muss nachgekommen werden, wenn weitere Partien folgen.
  • Einzelne Wettspiel-Partien aus Jahres-Matchplay-Turnieren, erkennbar an der mitgeführten farbigen Fahne, haben wochentags immer Durchspielrecht.
  • Ein Spieler soll den Abschlag erst dann betreten und abschlagen, wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist.
  • Die Benutzung von Golfwagen und Golf-Carts kann bei schlechten Witterungsverhältnissen eingeschränkt oder gänzlich untersagt werden.
  • Beim Aufspielen ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur vorausspielenden Gruppe zu achten. Die Gruppe darf sich nicht bedrängt oder belästigt fühlen. Auf einem PAR 3 Loch darf erst abgeschlagen werden, wenn das Grün frei ist. Bedenken Sie stets die Folgen eines Balltreffers.
  • Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um eine Beschädigung der Abschläge zu vermeiden, dürfen Schwünge zum „Aufwärmen“ nur ohne Bodenberührung durchgeführt werden. Auf den Grüns und Abschlägen dürfen keine Taschen abgestellt werden. Die Fahnenstange soll mit Bedacht hingelegt werden (nicht fallen lassen!).
  • Platzarbeiter haben stets absoluten Vorrang. Bitte warten Sie auf das Handzeichen der Greenkeeper zum Weiterspielen. Bei Gefährdung des Personals wird eine zeitweilige Platzsperre ausgesprochen.
  • Den Anweisungen der Marshalls ist unbedingt Folge zu leisten. Langsame Spielgruppen, die den Anschluss nach vorne nicht halten können und die nachfolgende Gruppen, gemäß der vorgenannten Regelung und/oder den Golfregeln nicht durchspielen lassen, können verwarnt und im Wiederholungsfall aus dem Spiel genommen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Greenfees besteht in diesem Fall nicht.
  • Das Benutzen von Range-Bällen auf dem 18-Loch-Platz sowie auf dem Kurzplatz und dem Übungsgelände ist verboten. Gleiches gilt auch für die Mitnahme von Range-Bällen, dieses wird als Diebstahl gewertet.
  • Es sind ausschließlich Schuhe mit Soft-Spikes oder Noppen gestattet.
  • Nach Gebrauch sind die Bunkerharken im Bunker abzulegen.
  • Angeleint dürfen Hunde auf dem 18-Loch-Platz, dem Kurzplatz sowie dem gesamten Übungsgelände mitgeführt werden. Hinterlassenschaften des Hundes müssen jedoch umgehend sachgerecht entsorgt werden.
  • Die Benutzung der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Im Rahmen einer Gruppenhaftpflicht sind alle Nutzungsberechtigten und Besucher der Golfanlage gegen bestimmte Gefahren subsidiär versichert. Eine Haftung des Golfclubs Varus e.V. oder der Hof Düsterberg Golfplatz GmbH & Co. KG für Schäden, die einem Benutzer oder einem Besucher entstehen können, jedoch über den vereinbarten Versicherungsumfang hinausgehen oder durch die Versicherung nicht abgedeckt sind, ist ausgeschlossen. Für solche Schäden ist von Seiten des Benutzers eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Sonderregelungen werden durch Aushang im Clubhaus bekannt gegeben.
  • Verstöße gegen die Verhaltensregeln können mit Platzverweis, im Wiederholungsfall mit Spielverbot geahndet werden.
  • Bei Turnieren sind die jeweiligen Abschläge 30 Minuten vor und nach dem ersten bzw. letzten Starter für Spieler gesperrt, die nicht am Turnier teilnehmen. Nachfolgende Spieler haben mindestens 1 komplette Spielbahn Abstand zur letzten Turnier-Spielgruppe zu halten!

Bitte beachten Sie auch die Platzregeln und bei Wettspielen die „Wettspielordnung“ des Golfclubs Varus e.V. sowie aktuelle Aushänge und Informationen.

Stand: Januar 2019
Diese Bestimmungen gelten bis auf Widerruf.

Wettspielordnung

  • Generelle Spielbedingungen
    Gespielt wird nach den Verbandsordnungen des DGV (Regelbuch, Amateurstatut, Vorgabensystem), den allgemeinen Wettspielbedingungen des GVNB, der jeweiligen Ausschreibung, den Platzregeln und der allgemeinen Spielordnung des Golfclub Varus e.V. sowie den Sonderplatzregeln, die zum Aushang gebracht sind. Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Lochspiel: Lochverlust; Zählspiel: (Grundstrafe) 2 Strafschläge.
  • Ausschreibung
    Alle vom Golfclub Varus organisierten Wettspiele werden im Wettspielkalender, im Internet und per Aushang im Clubhaus veröffentlicht. In der Ausschreibung werden alle für ein Turnier verbindlichen Angaben und Sonderregelungen aufgeführt.
  • Startliste
    Die Spielleitung erstellt eine Startliste mit folgenden Angaben:
    – Name und DGV-Spielvorgabe aller Bewerber
    – Zusammenstellung der Spielgruppen
    – Startzeiten
    – Abschläge
  • Zählkarten
    Die Spielleitung erstellt für jeden Bewerber eine Zählkarte mit Datum und dem Namen des Bewerbers bzw. im Vierer- oder Vierball-Zählspiel den Namen der Bewerber. Die Zählkarten werden beim Bezahlen des Nenngeldes im Sekretariat ausgegeben. Jeder Spieler ist für die Richtigkeit der Angaben auf seiner Zählkarte, inklusive des korrekten Handicap, selber verantwortlich. Der Zähler ist auf der Zählkarte mit Namen aufgeführt.
    Nach dem Spiel muss der Bewerber die Zählkarte (Regel 3.3b) unverzüglich im Sekretariat abgeben. Die Zählkarte gilt als eingereicht, wenn der Bewerber das Sekretariat verlässt.
    Ausnahmen: Die Spielleitung kann spezielle Regelungen zur Abgabe der Zählkarte (Briefkasten, usw.) erlassen, siehe Aushang.
  • Beginn und Ende einer Runde (Regel 5.3)
    Die Startzeiten werden in der Regel am Vortag des Wettspiels durch Aushang am Clubhaus und/oder im Intranet des DGV bekannt gegeben. Der Beginn der Runde ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe, je nachdem, was später liegt. Strafe für Verspätung von mehr als 5 Minuten: Disqualifikation. Ergänzende Ausnahmen:
    – Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein: Die Grundstrafe (2 Strafschläge bzw. Lochverlust) wird an seinem ersten Loch angerechnet.
    – Der Spieler schlägt nicht mehr als fünf Minuten zu früh ab: Die Grundstrafe (2 Strafschläge bzw. Lochverlust) wird an seinem ersten Loch angerechnet.
    – Die Spielleitung stellt außergewöhnliche Umstände fest, die den Spieler davon abhielten, rechtzeitig abzuspielen: Es liegt kein Verstoß gegen die Regel vor und ist straflos.
  • Gemeldete Spieler
    Gemeldete Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten oder sich erst nach Nennschluss abmelden, sind zur Zahlung der vollen Startgebühr verpflichtet!
  • Unangemessene Verzögerung (Regel 5.6a)
    Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrere Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielgruppe ermahnt.
    Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist.
    Ein Spieler sollte sich im Voraus auf seinen nächsten Schlag vorbereiten und spielbereit sein, wenn er an der Reihe ist.
    Wenn ein Spieler an der Reihe ist zu spielen, sollte er innerhalb von 40 Sekunden schlagen, nachdem er in der Lage ist (oder sein sollte), ohne Störung oder Ablenkung zu spielen und dabei sollte es für ihn gewöhnlich möglich sein, noch schneller zu spielen, wozu er hiermit ermutigt wird. Strafe für Verstoß gegen Regel 5.6a:
    – Strafe für den ersten Verstoß: 1 Strafschlag
    – Strafe für den zweiten Verstoß: Grundstrafe
    – Strafe für den dritten Verstoß: Disqualifikation.Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus. Abhängig von der jeweiligen Spielform (Regel 6.4a und 6.4b) gibt es Situationen, in denen Spieler außerhalb der Reihenfolge spielen dürfen, um den Spielfluss zu beschleunigen.
  • Zügiges Spiel (Regel 5.6b)
    Außer der Reihenfolge spielen um Zeit zu sparen. Spielen Sie im Zählspiel auf sichere und verantwortungsvolle Weise „Ready Golf“.
  • Unsportliches Verhalten
    Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder wenn der Sportbetrieb bzw. andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die allgemeinen Verhaltensregeln „Etikette“ bzw. den „Spirit of the game“ kann die Spielleitung den Spieler disqualifizieren. Gemäß DGV liegt ein schwerwiegender Verhaltensregel-„Etikette“-verstoß dann vor, wenn andere Spieler wissentlich durch einen Schlag gefährdet werden, trotz Aufforderung zur Unterlassung fortgesetzt Verstöße begangen werden, oder wenn Spieler sich in einer Art und Weise verhalten, für die der Hausrechtsinhaber ggf. auch ein Platzverbot aussprechen würde.
  • Durchspielen
    Gemäß Etikette und der allgemeinen Spielordnung des Golfclub Varus e.V. gelten die Regelungen für das Durchspielen auch im Turnier!
  • Stechen (Zählspiel)
    Bei gleichen Ergebnissen (Brutto/Netto) erfolgt ein „Kartenstechen“. D.h. es werden die besseren letzten 9, 6, 3, 2, 1 Löcher gewertet, unabhängig davon, an welcher Bahn die Teilnehmer gestartet sind. Anschließend entscheidet das Los.
  • Caddie
    Grundsätzlich dürfen Caddies, sofern durch Einzelausschreibung nicht ausdrücklich verboten, eingesetzt werden. Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden.
  • Üben/Nachputten (Regel 5.2)
    Gemäß Regel 5.2b darf ein Bewerber am Tage eines Zählspiels vor der Runde oder einem Stechen nicht auf dem Platz üben oder die Oberfläche irgendeines Grüns des Platzes durch Rollen eines Balles oder Aufrauen oder Kratzen an der Oberfläche prüfen. Strafe für Verstoß gegen Regel 5.2:
    – Strafe für den ersten Verstoß: Grundstrafe (Anwendung am ersten Loch des Spielers)
    – Strafe für den zweiten Verstoß: Disqualifikation
    – Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag oder Nachputten nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
    – Strafe für Verstoß: Grundstrafe am nächsten Loch
  • Unterbrechung des Spiels; Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7)
    Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern oder beim Spielen eines Lochs befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 5.7b rechtfertigen.1 langer Signalton (> 10 s): sofortige, unverzügliche Spielunterbrechung
    2 Signaltöne kurz hintereinander: Spielabbruch
    1 langer Signalton (> 10 s): Wiederaufnahme des Spiels
    Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers. (Regel 5.7a)
  • Fahren/Mitfahren in Golf-Carts o.ä. Fahrzeugen
    Das Mitfahren auf einem Golf-Cart ohne Attest und/oder die Mitnahme von Golfausrüstung eines anderen Spielers während eines Wettspiels ist nicht gestattet.
    Eine Ausnahme bildet das kurzfristige Fahren/Mitfahren eines Spielers und/oder eines Caddies, wenn es von Spielleitung/Marshalls/Platzrichtern ausdrücklich gestattet wird. Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers
  • Spielleitung (Regel 20.2b)
    Die Spielleitung des Wettspiels ist für Regelentscheidungen zuständig. Ihre Entscheidung ist endgültig. Die Mitglieder der Spielleitung und ggf. Platzrichter werden vor Beginn des Wettspiels namentlich bekannt gegeben. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.
  • Wettspiele nach Stableford (Regel 21.1)
    Zur Förderung der Spielgeschwindigkeit werden Sie ermutigt, das Spielen eines Loches zu beenden, sobald Sie dort keine Punkte mehr erzielen können. Ggfs. kommt Regel 5.6a „Unangemessene Verzögerung“ zur Anwendung.
  • Regelentscheidungen, Entscheidung in strittigen Fällen (Regel 20)
    Ist von der Spielleitung ein Platzrichter (Referee) bestimmt, so ist er die erste Instanz und seine Entscheidungen endgültig. Ist kein Platzrichter zur Stelle, so entscheidet die Spielleitung nach Regel 20.2.
  • Sonderwertungen
    „Nearest to the Pin“: Gewertet wird nur der erste in das Spiel gebrachte Ball eines Spielers, der von allen Mitbewerbern, auf der zu spielenden Bahn, auf dem Grün, bzw. im Loch zur Ruhe kommt. Es wird, nach dem Einlochen, die direkte Distanz zwischen Lochkante und Mitte Ball gemessen.
    „Longest Drive“: Gewertet wird nur der erste in das Spiel gebrachte Ball eines Spielers, der von allen Mitbewerbern, auf der zu spielenden Bahn, vom Abschlag am weitesten auf dem Fairway der zu spielenden Bahn zur Ruhe gekommen ist.
  • Benutzung von Entfernungsmessgeräten
    Das Benutzen von regelkonformen Entfernungsmessgeräten während der festgesetzten Runde ist gestattet. Dabei ist der Regel 5.6a, unangemessene Verzögerung, langsames Spiel besondere Beachtung zu schenken.
  • Beendigung von Wettspielen
    Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Ergebnisse durch Aushang am Schwarzen Brett und/oder Verteilung an die Turnierteilnehmer bekannt gegeben wurden. Einsprüche oder Proteste müssen bis 30 Minuten nach Beendigung des Wettspiels bei der Spielleitung eingereicht werden. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet.
    Gewinnt ein Spieler einen Preis und nimmt an der offiziellen Siegerehrung nicht teil, so kann er den Preis innerhalb 1 Woche nach Turnierende im Sekretariat des Golfclub Varus abholen. Wird der Preis binnen dieser Frist nicht abgeholt, so erlischt der Anspruch auf den Preis!
    Die Ergebnislisten werden im Clubhaus ausgehängt und über das DGV-Intranet sowie ggf. die Golfclub Varus Internetseite veröffentlicht.
  • Elektronische Kommunikationsmittel
    Die Benutzung betriebsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel (Handys) ist Spielern und deren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt (Ausnahme: Bei medizinischen Notfällen). Es ist sicherzustellen, dass an den Geräten der „Lautlosmodus“ eingestellt ist! Strafe für Verstoß:
    – Strafe für den ersten Verstoß: 2 Strafschläge (Grundstrafe)
    – Strafe für den zweiten Verstoß: Disqualifikation
  • Verwendung persönlicher Daten
    Durch Anmeldung zum Turnier erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass seine im Zusammenhang mit dem Turnier erfassten persönlichen Daten verwendet werden dürfen für die Erstellung von Start- und Ergebnislisten sowie die Erstellung von Fotos und redaktionellen Berichten, die im Internet oder in sonstigen Medien vom Golfclub Varus e.V. oder von der Hof Düsterberg Golfplatz GmbH & Co. KG zum Aushang gebracht oder sonst wie veröffentlicht werden.
  • Änderungsvorbehalt
    Die Spielleitung hat das Recht, in begründeten Fällen bis zum 1. Start:
    – die jeweiligen Platzregeln abzuändern
    – die festgelegten Startzeiten zu ändern
    – die Ausschreibungsbedingungen abzuändern
    – zusätzliche Bedingungen herauszugeben.
    Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
  • Teilnahme an den Clubmeisterschaften
    Gemäß §9 Ziffer 7 der Satzung des Golfclub Varus e.V. lässt der Vorstand nur Spieler zur Teilnahme an den Clubmeisterschaften zu, deren Heimatverein der Golfclub Varus e.V. ist. Das heißt, die Handicapverwaltung muss durch den Golfclub Varus e.V. erfolgen.

Stand: Januar 2019
Diese Bestimmungen gelten bis auf Widerruf

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